Gründe & Klimaschutz
Warum fördert der Staat den Heizungstausch so umfangreich? Weil der Gebäudebestand weiterhin überwiegend fossil beheizt wird – und die Anlagen alt sind.
Kurz & knapp
Der Heizungstausch ist deshalb ein Schwerpunkt der Förderpolitik, weil der Gebäudebestand weiterhin überwiegend fossil beheizt wird. 56,1 Prozent der Wohnungen heizen mit Gas und 17,2 Prozent mit Heizöl, während Wärmepumpen, Solar- und Geothermie zusammen auf 4,5 Prozent kommen. Nach den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2025 sind rund 19,5 Millionen fossile Heizungsanlagen in Betrieb; über 86 Prozent der konventionellen Ölheizungen sind älter als 20 Jahre. Deutschland muss seine Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 senken und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen.
Womit Deutschland heizt
Von 43,8 Millionen Wohnungen mit Heizung werden 56,1 Prozent mit Gas und 17,2 Prozent mit Heizöl beheizt. 15,5 Prozent hängen an der Fernwärme. Elektro-Wärmepumpen sowie Solar- und Geothermie kommen zusammen auf 4,5 Prozent, Holz auf 4,1 Prozent und Strom auf 2,5 Prozent. Diese Zahlen des BDEW mit Stand Juni 2026 erklären, warum die Förderpolitik beim Heizungstausch ansetzt: Rund drei Viertel der Wohnungen werden weiterhin direkt mit fossilen Brennstoffen beheizt.
der Wohnungen heizen mit Gas, 17,2 Prozent mit Heizöl
fossile Heizungsanlagen waren 2025 in Betrieb
der konventionellen Ölheizungen sind älter als 20 Jahre
Wie alt der Heizungsbestand ist
Heizungsanlagen in Deutschland sind im Schnitt rund 14 Jahre alt, in Wohngebäuden 13,7 Jahre. Knapp ein Drittel aller Anlagen ist älter als 20 Jahre. Bei der konventionellen Heiztechnik – also den Kesseln ohne Brennwertnutzung – ist der Rückstand deutlich größer: Nach den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2025 sind über 86 Prozent der Ölheizungen und rund zwei Drittel der Gasheizkessel älter als 20 Jahre. Bei den moderneren Brennwertgeräten sieht es besser aus: Nur etwa 1 Prozent der Öl- und rund 26 Prozent der Gasgeräte haben mehr als 15 Jahre auf dem Buckel.
Der Austausch kommt dabei nur langsam voran. 2025 waren rund 19,5 Millionen Heizungsanlagen und Warmwasserheizer mit fossilen Energieträgern in Betrieb – zwei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Als ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung gilt die jahrelange Unsicherheit über die Reform des sogenannten Heizungsgesetzes, die erst im Sommer 2026 abgeschlossen wurde. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben Investitionen so lange aufgeschoben.
Die Klimaziele, um die es geht
Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt vor, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu senken. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein, nach 2050 sollen negative Emissionen möglich werden. Erreicht sind bislang 48,2 Prozent: 2025 lagen die Emissionen laut Umweltbundesamt bei 649 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten und damit knapp die Hälfte unter dem Niveau von 1990. Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern stiegen die Emissionen 2025 allerdings wieder leicht an.
Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990
Treibhausgase bis 2040 gegenüber 1990
Netto-Treibhausgasneutralität als Zielmarke
Was der Heizungstausch bringt
Wie viel ein Austausch einspart, hängt vom Ausgangszustand ab. Der Wechsel von einem alten Konstanttemperaturkessel auf moderne Brennwerttechnik senkt den Energieverbrauch typischerweise um bis zu 30 Prozent, weil die im Abgas enthaltene Wärme zusätzlich genutzt wird. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder ein Wärmenetz geht weiter: Er ersetzt den fossilen Brennstoff ganz oder überwiegend und macht die Wärmeversorgung damit unabhängig vom CO₂-Preis, der fossiles Heizen in den kommenden Jahren weiter verteuert. Belastbare Werte für das eigene Gebäude liefert allerdings nur eine Energieberatung vor Ort – Pauschalzahlen ersetzen die Berechnung der Heizlast nicht.
Genau hier setzt die Förderung an: Sie senkt die Investitionshürde in dem Teil des Gebäudebestands, in dem der größte Rückstand besteht – bei den alten, fossil betriebenen Kesseln. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist dafür das gezielte Instrument, weil er ausdrücklich den frühzeitigen Austausch einer noch funktionstüchtigen Anlage belohnt.
Kernfakten auf einen Blick
- Wohnungsbestand
- 43,8 Millionen Wohnungen mit Heizung (BDEW, Stand 06/2026)
- Gas
- 56,1 Prozent der Wohnungen
- Heizöl
- 17,2 Prozent der Wohnungen
- Fernwärme
- 15,5 Prozent der Wohnungen
- Wärmepumpen, Solar- und Geothermie
- 4,5 Prozent der Wohnungen
- Fossile Anlagen
- Rund 19,5 Millionen, Rückgang um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (ZIV, Erhebung 2025)
- Alte Ölheizungen
- Über 86 Prozent der konventionellen Ölheizungen sind älter als 20 Jahre
- Durchschnittsalter
- Rund 14 Jahre, knapp ein Drittel aller Heizungen ist älter als 20 Jahre
- Klimaziel 2030
- Mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990
- Klimaziel 2040
- Mindestens 88 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990
- Klimaziel 2045
- Netto-Treibhausgasneutralität
- Stand 2025
- 48,2 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 (Umweltbundesamt)
Häufige Fragen
Womit wird in Deutschland geheizt?
Von 43,8 Millionen Wohnungen mit Heizung entfallen 56,1 Prozent auf Gas, 17,2 Prozent auf Heizöl und 15,5 Prozent auf Fernwärme. Elektro-Wärmepumpen sowie Solar- und Geothermie kommen zusammen auf 4,5 Prozent, Holz auf 4,1 Prozent und Strom auf 2,5 Prozent. Die Zahlen stammen vom BDEW mit Stand Juni 2026.
Wie alt sind die Heizungen in Deutschland?
Heizungsanlagen sind im Schnitt rund 14 Jahre alt, in Wohngebäuden 13,7 Jahre. Knapp ein Drittel aller Anlagen ist älter als 20 Jahre. Bei der konventionellen Heiztechnik ist der Rückstand größer: Über 86 Prozent der Ölheizungen und rund zwei Drittel der Gasheizkessel sind älter als 20 Jahre.
Wie schnell werden fossile Heizungen ersetzt?
Langsam. Nach den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks waren 2025 rund 19,5 Millionen Heizungsanlagen und Warmwasserheizer mit fossilen Energieträgern in Betrieb – zwei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Als ein Grund für die Zurückhaltung gilt die Unsicherheit über die Reform des Heizungsgesetzes, die erst im Sommer 2026 abgeschlossen wurde.
Welche Klimaziele gelten in Deutschland?
Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt vor, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu senken. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. 2025 lagen die Emissionen laut Umweltbundesamt 48,2 Prozent unter dem Niveau von 1990.
Wie viel spart der Austausch einer alten Heizung?
Das hängt vom Ausgangszustand und von der neuen Technik ab. Der Wechsel von einem alten Kessel auf moderne Brennwerttechnik senkt den Energieverbrauch typischerweise um bis zu 30 Prozent; der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz ersetzt den fossilen Brennstoff darüber hinaus vollständig. Belastbare Werte für das eigene Gebäude liefert nur eine Energieberatung vor Ort.
Quellen & Einordnung
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (öffnet in einem neuen Tab) – Zuschusshöhen, Boni, Voraussetzungen und Antragsweg für den Heizungstausch
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 (BMWE) (öffnet in einem neuen Tab) – Verbindlicher Wortlaut der Fördersätze, Boni und Kumulierungsgrenzen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (öffnet in einem neuen Tab) – Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (öffnet in einem neuen Tab) – Gesetzliche Anforderungen beim Heizungstausch, Fassung seit 29.07.2026
- § 35c Einkommensteuergesetz (öffnet in einem neuen Tab) – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Gebäude
- Förderdatenbank des Bundes (öffnet in einem neuen Tab) – Verzeichnis der Programme von Bund, Ländern und der Europäischen Union
- BDEW – Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes (öffnet in einem neuen Tab) – Anteile der Energieträger im deutschen Wohnungsbestand
- Schornsteinfegerhandwerk (ZIV) – Erhebungen 2025 (öffnet in einem neuen Tab) – Bestand und Alter der fossilen Heizungsanlagen in Deutschland
- Umweltbundesamt – Treibhausgas-Emissionen (öffnet in einem neuen Tab) – Emissionsentwicklung und Stand der nationalen Klimaziele
Die Angaben auf dieser Seite geben die Förderkonditionen der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 wieder, die für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt, sowie die Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung. Zuschusssätze, Höchstbeträge und Boni sind ausdrücklich befristet und sinken ab dem 01.02.2027 stufenweise; außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen amtlichen Bedingungen von KfW und BAFA.