Heizungsalternativen
Der Heizungstausch ist geplant: Welche Alternativen kommen infrage? Ein Vergleich von Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz und Brennwerttechnik.
Kurz & knapp
Für den geförderten Heizungstausch kommen elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen ab 5 Kilowatt, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz infrage. Eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung ist weiterhin erlaubt, wird aber nicht bezuschusst und muss ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Wärme abdecken. Welche Lösung passt, hängt vom Gebäudezustand, den Heizflächen und der örtlichen Wärmeplanung ab.
Der Heizungstausch ist geplant: Welche Alternativen kommen infrage?
Seit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum 29.07.2026 ist der Heizungstausch technologieoffen: Die Pflicht, 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, ist entfallen. Erlaubt ist damit auch wieder eine reine Gas- oder Ölheizung. Die Förderung folgt dieser Öffnung allerdings nicht – sie bleibt an bestimmte Techniken gebunden. Die folgende Übersicht zeigt deshalb zu jeder Alternative, ob und wie sie bezuschusst wird.
| Heizungs-Alternative | Förderung | Voraussetzung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|---|
| Elektrisch angetriebene Wärmepumpe | 30 % Grundförderung | Niedrige Vorlauftemperaturen, realisierbar mit Flächenheizung, großen Heizkörpern und gedämmter Hülle; hydraulischer Abgleich | heizt ohne Brennstoff vor Ort; günstig im Betrieb, wenn die Voraussetzungen stimmen; kombinierbar mit einer Photovoltaikanlage | Stromkosten und Effizienz hängen stark von der Auslegung ab; im ungedämmten Altbau oft Zusatzmaßnahmen nötig; Grundförderung sinkt ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 Prozent, dafür kommt ein Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU hinzu |
| Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) | 30 % Grundförderung | Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung; trockener Lagerraum; bei Scheitholz die Bereitschaft zum Nachlegen | heizt mit regional verfügbarem Brennstoff; Pelletanlagen arbeiten weitgehend automatisch; auch für Gebäude mit hoher Vorlauftemperatur geeignet | hoher Platzbedarf; Feinstaubemissionen; Brennstoffpreise schwanken; Holz steht nur begrenzt nachhaltig zur Verfügung |
| Solarthermische Anlage | 30 % Grundförderung | Geeignete Dachfläche und Ausrichtung; Pufferspeicher | senkt den Brennstoffbedarf für Warmwasser und Heizung; wartungsarm; gut mit anderen Wärmeerzeugern kombinierbar | deckt den Wärmebedarf nicht allein; Ertrag im Winter gering; benötigt Platz für den Speicher |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % Grundförderung | Gasanschluss; möglichst gleichmäßiger Strom- und Wärmebedarf über das Jahr | erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig; senkt den Strombezug aus dem Netz | hohe Anschaffungskosten; lohnt sich nur bei passendem Lastprofil; Wirtschaftlichkeit vorab prüfen lassen |
| Anschluss an ein Wärmenetz | 30 % Grundförderung | Verfügbares Netz oder ein Netz, das die kommunale Wärmeplanung vorsieht | kein Wärmeerzeuger im Haus, kein Brennstofflager, geringer Wartungsaufwand; die Dekarbonisierung übernimmt der Netzbetreiber | nur dort möglich, wo ein Netz liegt oder gebaut wird; langfristige Bindung an einen Versorger; Preisentwicklung schwer planbar |
| Wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung | 30 % auf die Mehrkosten | Gasanschluss; konkreter Umstellungsplan des Netzbetreibers auf Wasserstoff | vertraute Technik; spätere Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff vorbereitet | gefördert werden nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einer Standardheizung; ohne Wasserstoffnetz bleibt es eine Gasheizung mit Quotenpflicht |
| Gas-, Öl- oder Flüssiggas-Brennwertheizung | keine Förderung | Gasanschluss, Öl- oder Flüssiggastank; niedrige Rücklauftemperaturen für die Brennwertnutzung | günstig in der Anschaffung; platzsparend; erprobte Technik; im Bestand weiterhin erlaubt | kein Zuschuss; ab 2029 steigende Pflichtquote erneuerbarer Wärme; laufende Kosten steigen mit dem CO₂-Preis; Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bleibt |
Öl- und Gasheizungen: erlaubt, aber nicht gefördert
Brennwertgeräte nutzen die im Abgas enthaltene Wärme zusätzlich und arbeiten dadurch deutlich sparsamer als alte Konstanttemperaturkessel – im Vergleich zu einem sehr alten Kessel sind bis zu 30 Prozent weniger Energieverbrauch realistisch. Voraussetzung ist eine niedrige Rücklauftemperatur, damit das Wasser im Abgas kondensieren kann; erreichen lässt sich das mit größeren Heizflächen und einem hydraulischen Abgleich.
Zwei Dinge sind dabei heute entscheidend. Erstens: Für eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung gibt es keinen Zuschuss mehr – die volle Investition trägt der Eigentümer. Zweitens: Wer eine solche Heizung nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent der damit erzeugten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff decken. Diese Pflicht lässt sich auch über eine Solarthermieanlage oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfüllen. Wird die Gasheizung mit einer Wärmepumpe zur Hybridheizung kombiniert, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die Wärmepumpe einen festgelegten Mindestanteil der Leistung übernimmt.
Die Wärmepumpe: heute der Regelfall beim geförderten Tausch
Wärmepumpen entziehen der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und heben sie mit elektrischer Energie auf Heiztemperatur. Gefördert werden ausschließlich elektrisch angetriebene Geräte – gasbetriebene Wärmepumpen fallen nicht darunter. Effizient arbeitet die Technik, wenn das Gebäude mit niedrigen Vorlauftemperaturen warm wird. Große Heizflächen, gedämmte Wände und ein sauberer hydraulischer Abgleich sind dafür entscheidender als das Baujahr des Hauses: Auch viele Altbauten lassen sich mit einer Wärmepumpe wirtschaftlich beheizen, wenn die Heizlast vorher berechnet und die nötige Vorlauftemperatur gemessen statt geschätzt wird.
Wichtig für die Planung: Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Im Gegenzug kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten hinzu, wenn das Gerät seinen Ursprung in der Europäischen Union hat. Für Geräte aus Drittstaaten fällt die Förderung ab 2027 damit spürbar geringer aus.
Wärmenetz: die einfachste Lösung, wo es eines gibt
Wo ein Wärmenetz verfügbar ist oder die kommunale Wärmeplanung eines vorsieht, ist der Anschluss oft der unkomplizierteste Weg: Es braucht keinen eigenen Wärmeerzeuger, kein Brennstofflager und kaum Wartung, und die Umstellung auf erneuerbare Wärme übernimmt der Netzbetreiber. Gefördert werden sowohl der Anschluss an ein Wärmenetz als auch Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, über das mehrere Gebäude gemeinsam versorgt werden. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern greift die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung seit 2026, kleinere Gemeinden folgen bis 2028 – ein Blick in den Stand dieser Planung lohnt sich vor jeder Entscheidung.
Biomasse, Solarthermie und Brennstoffzelle
Biomasseheizungen werden ab 5 Kilowatt Nennwärmeleistung gefördert, also Scheitholzvergaser-, Pellet- und Hackschnitzelkessel sowie Biomasseöfen mit Wasser als Wärmeträger. Sie kommen mit hohen Vorlauftemperaturen zurecht und sind deshalb dort interessant, wo eine Wärmepumpe aufwendige Zusatzmaßnahmen erfordern würde – vorausgesetzt, es gibt Platz für das Brennstofflager und einen verlässlichen Bezug vor Ort. Solarthermie deckt den Wärmebedarf nicht allein, senkt aber den Brennstoffbedarf und lässt sich mit nahezu jedem Wärmeerzeuger kombinieren. Die Brennstoffzellenheizung erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig; sie bleibt in der Anschaffung teuer und rechnet sich nur bei gleichmäßigem Strom- und Wärmebedarf, weshalb vorab eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sinnvoll ist.
Individuelle Beratung entscheidet
Welche Alternative am besten passt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ausschlaggebend sind der Gebäudezustand, die vorhandenen Heizflächen, die örtliche Wärmeplanung und das Budget. Weil der Zuschuss an eine Bestätigung durch ein Fachunternehmen oder eine Expertin für Energieeffizienz gebunden ist, steht die fachliche Prüfung ohnehin am Anfang – sie sollte deshalb nicht als Formalie, sondern als Grundlage der Entscheidung genutzt werden.
Kernfakten auf einen Blick
- Wärmepumpe
- Gefördert, wenn elektrisch angetrieben; braucht niedrige Systemtemperaturen
- Biomasseheizung
- Gefördert ab 5 Kilowatt Nennwärmeleistung, Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets
- Solarthermie
- Gefördert zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
- Brennstoffzelle
- Gefördert, erzeugt Strom und Wärme zugleich, hohe Anschaffungskosten
- Wasserstofffähige Heizung
- Nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einer Standardheizung sind förderfähig
- Wärmenetzanschluss
- Gefördert, sinnvoll überall dort, wo die kommunale Wärmeplanung ein Netz vorsieht
- Gas- und Ölbrennwert
- Erlaubt, aber nicht förderfähig; ab 2029 gilt eine steigende Quote erneuerbarer Wärme
- Auswahlkriterium
- Gebäudezustand, vorhandene Heizflächen, örtliche Wärmeplanung
- Empfehlung
- Individuelle Beratung durch einen Energieberater vor der Entscheidung
Häufige Fragen
Welche Heizung ist die beste Alternative zur alten Ölheizung?
Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht. Wo ein Wärmenetz verfügbar ist oder in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist, ist der Anschluss meist der einfachste Weg. In gut gedämmten Häusern mit großen Heizflächen ist die Wärmepumpe die wirtschaftlichste Variante, im ländlichen Raum mit Holzbezug kann eine Biomasseheizung passen. Welche Technik geeignet ist, klärt eine Energieberatung.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
Häufig ja, aber nicht automatisch. Effizient arbeitet eine Wärmepumpe, wenn das Gebäude mit niedrigen Vorlauftemperaturen warm wird. Große Heizflächen, gedämmte Wände und ein hydraulischer Abgleich sind dafür entscheidend. Vor der Entscheidung sollte ein Fachbetrieb die Heizlast berechnen und die nötige Vorlauftemperatur prüfen, statt sie zu schätzen.
Darf ich noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja. Seit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum 29.07.2026 gibt es keine Pflicht mehr, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Wer nach diesem Stichtag eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss aber ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent der Wärme aus erneuerbaren oder klimaneutralen Brennstoffen erzeugen. Einen Zuschuss gibt es dafür nicht.
Was ist eine wasserstofffähige Heizung?
Das ist eine Gas-Brennwertheizung, die sich später auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umrüsten lässt. Gefördert werden nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einer vergleichbaren Standardheizung. Sinnvoll ist sie nur dort, wo der Netzbetreiber die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff konkret plant.
Welche Leistung muss eine geförderte Holzheizung haben?
Gefördert werden Biomasseheizungen ab 5 Kilowatt Nennwärmeleistung, also Scheitholzvergaser-, Pellet- und Hackschnitzelkessel sowie Biomasseöfen mit Wasser als Wärmeträger. Der Zuschuss entspricht mit 30 Prozent Grundförderung dem der übrigen geförderten Techniken.
Quellen & Einordnung
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (öffnet in einem neuen Tab) – Zuschusshöhen, Boni, Voraussetzungen und Antragsweg für den Heizungstausch
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 (BMWE) (öffnet in einem neuen Tab) – Verbindlicher Wortlaut der Fördersätze, Boni und Kumulierungsgrenzen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (öffnet in einem neuen Tab) – Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (öffnet in einem neuen Tab) – Gesetzliche Anforderungen beim Heizungstausch, Fassung seit 29.07.2026
- § 35c Einkommensteuergesetz (öffnet in einem neuen Tab) – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Gebäude
- Förderdatenbank des Bundes (öffnet in einem neuen Tab) – Verzeichnis der Programme von Bund, Ländern und der Europäischen Union
- BDEW – Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes (öffnet in einem neuen Tab) – Anteile der Energieträger im deutschen Wohnungsbestand
- Schornsteinfegerhandwerk (ZIV) – Erhebungen 2025 (öffnet in einem neuen Tab) – Bestand und Alter der fossilen Heizungsanlagen in Deutschland
- Umweltbundesamt – Treibhausgas-Emissionen (öffnet in einem neuen Tab) – Emissionsentwicklung und Stand der nationalen Klimaziele
Die Angaben auf dieser Seite geben die Förderkonditionen der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 wieder, die für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt, sowie die Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung. Zuschusssätze, Höchstbeträge und Boni sind ausdrücklich befristet und sinken ab dem 01.02.2027 stufenweise; außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen amtlichen Bedingungen von KfW und BAFA.