Diese Alternativen zum KfW-Zuschuss für den Heizungstausch gibt es aktuell –
vom Steuerbonus für die Sanierung über die Handwerkerkosten bis zu den Zuschüssen des BAFA.
Kurz & knapp
Wer die KfW-Heizungsförderung nicht nutzen kann oder möchte, hat mehrere Alternativen. Der Steuerbonus nach § 35c EStG erstattet 20 Prozent der Kosten über drei Jahre – 7 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent – und höchstens 40.000 Euro je Objekt. Handwerkerleistungen lassen sich nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr absetzen. Das BAFA fördert Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung mit 15 Prozent. Für dieselbe Maßnahme sind Zuschuss und Steuerermäßigung nicht kombinierbar.
Diese Alternativen zum Zuschuss für den Heizungstausch gibt es
Der KfW-Zuschuss ist der finanziell stärkste Weg, hat aber Bedingungen: Er verlangt eine der
geförderten Heiztechniken, einen Antrag vor Vorhabensbeginn und eine Bestätigung durch einen
Fachbetrieb. Wer diese Bedingungen nicht erfüllen kann oder möchte – etwa weil die Heizung bereits
beauftragt ist oder weil eine nicht geförderte Anlage eingebaut wird –, hat mehrere Alternativen.
Für dieselbe Maßnahme lassen sich Zuschuss und Steuerermäßigung allerdings nicht kombinieren.
20 %
Steuerbonus nach § 35c EStG
Für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Gebäude ermäßigt sich die Einkommensteuer im
Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent der Aufwendungen (höchstens je 14.000 Euro)
und im dritten Jahr um 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro). Zusammen sind das 20 Prozent und
maximal 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
sein. Beantragt wird der Bonus nach Abschluss der Arbeiten über die Einkommensteuererklärung,
mit einer Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Kosten für einen
zugelassenen Energieberater sind zu 50 Prozent absetzbar.
bis 1.200 €
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Kommt weder Zuschuss noch Steuerbonus infrage, bleiben immer noch die Handwerkerleistungen:
20 Prozent der reinen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Materialkosten zählen nicht dazu. Nötig sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung –
Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Die Ausgaben werden einfach in der
Einkommensteuererklärung angegeben.
15 %
BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle
Beim BAFA laufen die Einzelmaßnahmen ohne Heizung weiter: Dämmung von Dach, Wänden und
Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen sowie die
Heizungsoptimierung – jeweils mit 15 Prozent Zuschuss. Die Höchstgrenze der förderfähigen
Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Mit einem individuellen
Sanierungsfahrplan steigt sie auf 60.000 Euro, und für den Kostenanteil oberhalb von
30.000 Euro kommen 5 Prozentpunkte hinzu.
120.000 €
Ergänzungskredit der KfW
Der Ergänzungskredit ist keine eigene Förderung, sondern die Finanzierung dessen, was der
Zuschuss nicht abdeckt: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 35 Jahre.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten den
zinsverbilligten Ergänzungskredit Plus (Programm 358), alle übrigen das Programm 359.
Voraussetzung ist eine Zuschusszusage, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Wichtig: Zuschuss und Steuerermäßigung schließen sich für
dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Wer den KfW- oder BAFA-Zuschuss beantragt, muss bestätigen, dass
er für diese Maßnahme keine Förderung nach § 35a oder § 35c EStG in Anspruch nimmt. Werden mehrere
unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, dürfen sie unterschiedlich gefördert werden – etwa die neue
Heizung über die KfW und die Dachdämmung über die Steuer.
Was sich in welcher Situation lohnt
Als Faustregel gilt: Solange die Heizung noch nicht beauftragt ist und eine geförderte Technik
eingebaut wird, ist der KfW-Zuschuss die deutlich stärkere Option – 30 bis 80 Prozent stehen gegen
20 Prozent beim Steuerbonus. Der Steuerbonus spielt seine Stärke dort aus, wo der Zuschuss nicht
greift: bei bereits begonnenen Maßnahmen, bei nicht geförderter Technik oder bei hohen Kosten
oberhalb der Förderhöchstgrenzen. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Steuerlast –
wer wenig Einkommensteuer zahlt, kann den Bonus nicht ausschöpfen.
Kernfakten auf einen Blick
Steuerbonus § 35c EStG
20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent)
Höchstbetrag Steuerbonus
40.000 Euro je begünstigtem Objekt
Voraussetzung
Selbst bewohntes Gebäude, bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
Energieberatung
50 Prozent der Kosten für die fachliche Begleitung absetzbar
Handwerkerleistungen § 35a EStG
20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr
BAFA-Zuschuss
15 Prozent für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
iSFP-Bonus
5 Prozentpunkte für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro, Höchstgrenze steigt auf 60.000 Euro
Ergänzungskredit
KfW 358/359, bis 120.000 Euro je Wohneinheit
Kombinierbarkeit
Zuschuss und Steuerermäßigung für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen
Häufige Fragen
Wie funktioniert der Steuerbonus für die Sanierung?
Nach § 35c Einkommensteuergesetz ermäßigt sich die Einkommensteuer im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, und im dritten Jahr um 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Insgesamt sind das 20 Prozent und maximal 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss selbst bewohnt und älter als zehn Jahre sein.
Lässt sich der Steuerbonus mit der Heizungsförderung kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Wer den KfW- oder BAFA-Zuschuss beantragt, muss bestätigen, dass er für diese Maßnahme keine steuerliche Förderung nach § 35a oder § 35c EStG in Anspruch nimmt. Werden mehrere unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, dürfen sie aber unterschiedlich gefördert werden – etwa die Heizung über die KfW und die Dämmung über die Steuer.
Wie viel lässt sich über die Handwerkerkosten absetzen?
Nach § 35a EStG erstattet das Finanzamt 20 Prozent der reinen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht dazu. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Was fördert das BAFA heute noch?
Beim BAFA laufen die Einzelmaßnahmen ohne Heizung: Dämmung und Fenster (Gebäudehülle), Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen sowie die Heizungsoptimierung, jeweils mit 15 Prozent Zuschuss. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt sie auf 60.000 Euro, und für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro kommen 5 Prozentpunkte hinzu.
Wann wird der Steuerbonus beantragt?
Anders als beim Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme, über die eigene Einkommensteuererklärung. Nötig ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht erforderlich.
Die Angaben auf dieser Seite geben die Förderkonditionen der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 wieder, die für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt, sowie die Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung. Zuschusssätze, Höchstbeträge und Boni sind ausdrücklich befristet und sinken ab dem 01.02.2027 stufenweise; außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen amtlichen Bedingungen von KfW und BAFA.
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